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Ab Saison 2026 nur noch E-Vignette erstattungsfähig

Um den Kauf der Schweizer Autobahnvignette für Sie zu vereinfachen und an das neue digitale System der Schweiz anzupassen, stellen wir ab der Saison 2026 unsere Erstattungsregeln um.
 

Alle wichtigen Details kurz zusammengefasst

  • Ab 01.12.2025: Nur noch digitale Schweizer E-Vignetten werden erstattet.
  • Keine Klebevignetten: Nicht mehr erstattungsfähig.
  • Kauf: Nur auf www.via.admin.ch, keine Erstattung von Zusatzgebühren.
  • Erstattung: 100% in Q1, 50% in Q2. Beleg per App oder E-Mail einreichen.


Wichtige Änderung für die Saison 2026 (ab 01.12.2025) 
Bitte beachten Sie, dass für alle Reisen in die oder durch die Schweiz, ab der kommenden Saison für das Jahr 2026 ausschließlich digitale E-Vignetten von stadtmobil erstattet werden. Klebevignetten können demnach nicht mehr berücksichtigt werden. 


Wichtiger Hinweis zum Kauf
Um unnötige Zusatzgebühren durch Drittanbieter zu vermeiden, kaufen Sie die E-Vignette bitte ausschließlich über das Portal des Schweitzer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Zusatzgebühren von Drittanbietern sind von der Erstattung ausgeschlossen. 

www.via.admin.ch
 

Zusatzgebühren, die durch den Kauf von Drittanbietern entstehen, werden von stadtmobil nicht erstattet. 
 

So einfach funktioniert die Erstattung
Der Kaufbeleg, den Sie nach dem Online-Kauf per Mail erhalten, dient als offizieller Nachweis. Reichen Sie diesen bei uns einfach wie gewohnt per App zur Erstattung ein. Alternativ senden Sie uns gerne eine E-Mail an abrechnung@karlsruhe.stadtmobil.de 
 

Unsere Erstattungsregeln im Detail 
Die bekannten Erstattungszeiträume bleiben unverändert: 

  • 1. Quartal (01.01 - 31.03): 100% Erstattung. Das gilt auch für Vignetten, die bereits im Dezember 2025 für das Vignetten Jahr 2026 gekauft werden (gültig bis 31.01.2027)
  • 2. Quartal (01.04 - 30.06): 50% Erstattung
  • Ab dem 3. Quartal (ab 01.07): keine Erstattung mehr. 

Bitte beachten Sie: Andere Mautgebühren (z.B. für Tunnel) oder Vignetten für andere Länder sind nicht erstattungsfähig. 
 

Tipp: Fahrzeuge, die bereits über eine Vignette verfügen, sind im Buchungssystem mit einem Filter- Attribut gekennzeichnet.
 

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt! 

Angehängte Bilder:

Infografik zur E-Vignetten-Pflicht
Infografik zur E-Vignetten-Pflicht

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